Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bieten Sie Jacana Tours GmbH, im folgenden Jacana Tours genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertrags-verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Jacana Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Jacana Tours dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so bildet der Inhalt der Bestätigung ein neues Angebot von Jacana Tours, an das Jacana Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende Jacana Tours oder dem Reisebüro die Annahme innerhalb der Bindungsfrist erklärt.
2. Bezahlung Im Zuge der Reisebestätigung geht Ihnen ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu. Danach wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 260,- pro Person, fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, es sei denn, die Reise kann noch wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Nr. 8.1) abgesagt werden. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für Jacana Tours ohne Zahlung des gesamten Reisepreises keine Verpflichtung zur Erbringung der Reiseleistungen. Im Übrigen ist Jacana Tours nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen, wenn der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug ist. Bei Buchung über ein Reisebüro ist dieses berechtigt, die Anzahlung sowie den Restbetrag für Jacana Tours entgegenzunehmen. In diesem Fall erfolgt auch die Aushändigung der Unterlagen über das Reisebüro.
3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Jacana Tours sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den Allgemeinen Reisebedingungen. Jacana Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalog- bzw. Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs-/Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Jacana Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Jacana Tours ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen. Jacana Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reise mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Erhöhungsbetrag verlangt werden. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann verlangt werden. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer solchen Erhöhung hat Jacana Tours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Jacana Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Jacana Tours über die Leistungs- bzw. Preisänderung Jacana Tours gegenüber geltend zu machen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, erhält er an Jacana Tours geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet
5. Haftung Jacana Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für - die gewissenhafte Reisevorbereitung; - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; - die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen ange- gebenen Reiseleistungen, sofern Jacana Tours nicht gemäß Zif- fer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalog- bzw. Prospektangaben erklärt hat.
6. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung von Jacana Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit - ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder - Jacana Tours als Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Jacana Tours je Kunde und Reise bis zu einem Betrag in Höhe von € 4.091,-. Liegt der Reisepreis über € 1.364,- gilt als Haftungshöchstbetrag der dreifache Reisepreis. Im übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Schadenersatzanspruch gegen Jacana Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder aus solchen bestehenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist. Kommt Jacana Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Jacana Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
7. Rücktritt des Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Jacana Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Jacana Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Jacana Tours kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es bleibt dem Kunden jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die nachfolgend in den Ziffern 7.1 bis 7.4 ausgewiesenen Kosten nicht oder nur in geringer Höhe entstanden sind. (1) Rücktrittskosten bei individuellen Flug- und Mietwagen-Rundreisen bis 30.Tag vor Abreise 15 % bis 21.Tag vor Abreise 30 % bis 14.Tag vor Abreise 40 % Ab 13.Tag vor Abreise 60 % pro Person vom jeweiligen Reisepreis. (2) Rücktrittskosten bei Safaris und Buszubuchertouren mit Langstreckenflug bis 60.Tag vor Abreise 15 % bis 29.Tage vor Abreise 35 % bis 14.Tag vor Abreise 60 % Ab 14.Tag vor Abreise 80 % pro Person vom jeweiligen Reisepreis. (3) Umbuchungen und Änderungen Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so ist Jacana Tours berechtigt, bis zum 30.Tag vor Reiseantritt ein die tatsächlichen Kosten der Umbuchung oder ein Pauschale von € 55,- pro Reisenden zu berechnen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Jacana Tours kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder eine Weigerung der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers etc. vorliegt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Jacana Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter (1) Mindestteilnehmerzahl Jacana Tours kann bis zum 21.Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl, auf die ausdrücklich hingewiesen worden ist, nicht erreicht wurde. Jacana Tours wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit unterrichten und, wenn möglich eine gleichwertige andere Reise anbieten bzw. bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückzahlen. (2) Wird die Reise aufgrund einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Jacana Tours als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Jacana Tours zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, wird Jacana Tours die notwendigen Maßnahmen treffen, den Kunden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl Jacana Tours als auch der Kunde jeweils zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten müssen vom Kunden getragen werden.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Die Angaben in unserem Prospekt beziehen sich nur auf Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Jacana Tours steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Jacana Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Jacana Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Jacana Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Jacana Tours bedingt sind.
10. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist und Verjährung Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder - bei Individualreisen - Jacana Tours GmbH, Willibaldstr. 27, 80689 München, zur Kenntnis zu bringen. Diese Stellen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Jacana Tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12. Reiserücktrittskostenversicherung Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die Kosten sind nicht im genannten Reisepreis enthalten und werden separat berechnet.
13. Gerichtsstand Der Reisende kann Jacana Tours nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Jacana Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Jacana Tours maßgebend.
Jacana Tours GmbH Willibaldstr. 27 80689 München Telefax: 089-580 85 04
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